Beteiligung an den Kosten für die Flugsaison 2008
Die A.A.V.L.L. ist ein gemeinnütziger Verein. Die Leistungen, die sie anbietet, sind insofern strikt Ihren Mitgliedern vorbehalten. Sind diese Leistungen mit Kosten verbunden, so werden diese unter den Mitgliedern wie folgt aufgeteilt :
Jahresbeiträge :
| Ehrenmitglied | 0 | |
| Mitgliedsbeitrag pro Jahr | 15,00 |
Jeder Flieger (Scheininhaber/Schüler) wird Mitglied der A.A.V.L.L. und zahlt den o.g. Vereinsbeitrag. Seine Begleiter, bzw. Familienangehörige werden als seine Gäste anbetrachtet und brauchen keinen Beitrag zu entrichten.
Beteiligung an den Kosten :
1. Camping
| Pro Übernachtung und pro Person | 5,00 | |
| Kinder unter 13 | Kostenlos |
inkl. Strom-, Wasserversorgung, freier Zugang zu den sanitären Anlagen und Benutzung der Waschmaschine.
2. Weitere Leistungen
| Unterstellung eines Flugzeuges in der Halle, pro Woche (*) | 50,00 | |
| W-LAN Internet Anschluß, pro Aufenthalt | 20,00 |
(*) Angebot gilt nur, wenn Platz vorhanden !
Bitte notieren Sie, daß infolge der sehr hohen Bankgebühren in Frankreich, weder Scheck- noch Kreditkartenzahlungen akzeptiert werden können.
Änderungen ohne Vorankündigung vorbehalten.
Fliegen ( Stand Saison 2008) :
Der Schleppbetrieb und sämtliche fliegerische Aktivitäten werden von dem ansässigen Motor- und Segelflugverein, der Air-Club Blois-Vendome (ACBV) getragen. Sämtliche maßgebende Einzelheiten über Beiträge, Schlepp- und Fluggebühre können auf der Homepage des ACBV eingesehen werden :
Hier einige Eckdaten :
| Mitgliedsbeitrag | 50,00 € |
| F.F.V.V. Beitrag | Mehrere Optionen möglich. min 72,00 € |
| F-Schlepp auf 500 Meter | 30,00 |
Der F.F.V.V. Beitrag ist überall in Frankreich zu entrichten. Er gilt ein Kalenderjahr landesweit. Das heißt, daß er nur einmal bezahlt wird : Haben Sie es zum Beispiel Ostern in Vinon oder Saint-Auban bezahlt, brauchen Sie es nicht ein zweites Mal in Blois zu bezahlen, wenn Sie den Zahlungsnachweis mitbringen.
Piloten mit eigenstartfähigen Segelflugzeugen, UL's., Motorsegler oder Motorflugzeugen brauchen den F.F.V.V. Beitrag nicht zu entrichten, ebenso wenig Piloten, die sich mit eigener Schleppmaschine am Platz aufhalten.
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